Katholische Jugend: Klimaklage von Kindern ist "legitimes Mittel"
Die Katholische Jugend Österreich (KJÖ) hat sich hinter die von zwölf Kindern und Jugendlichen eingebrachte Klimaklage beim Verfassungsgericht gestellt. Diese Einforderung ihrer Rechte, "weil die Bundesregierung durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen ihre Zukunft gefährdet", ist laut einer Stellungnahme des KJÖ-Vorsitzenden Bernhard Birklbauer am Mittwoch "ein legitimes Mittel, Änderungen in unserer Demokratie zu fordern". Die Katholische Jugend teile das Anliegen der jungen Kläger, ihr liege "die Bewahrung unserer Schöpfung ebenso am Herzen wie die Möglichkeiten der politischen Partizipation von Jugendlichen".
Birklbauer kündigte auch eigenes Engagement an: Die KJÖ werde am globalen Klimastreik am 3. März teilnehmen und sich dabei "für eine nachhaltige Zukunft einsetzen".
Die von Anwältin Michaela Krömer im Namen der zwölf Kinder und Jugendlichen eingebrachte Klage beim Höchstgericht wird auch von "Fridays For Future" und dem Verein "CLAW - Initiative für Klimarecht" unterstützt. Dies sei eine "beispiellose Klimaklage, die weitreichende Folgen haben könnte", hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Die fünf- bis 16-jährigen Klägerinnen und Kläger berufen sich auf ihre Kinderrechte, die in Österreich seit 2011 durch die Verfassung geschützt werden. Allerdings würden diese Rechte im aktuellen Klimaschutzgesetz in Österreich nicht angemessen berücksichtigt, dieses sei somit verfassungswidrig, so der Standpunkt.
Anwältin Krömer berief sich darauf, dass in Österreich in Verfassungsrang stehe, "dass das Wohl der Kinder auch im Sinne der Generationengerechtigkeit geschützt werden muss". Kinder hätten somit ein Recht auf aktiven Schutz vor den Folgen der Klimakrise. Auch in anderen Ländern wie Deutschland und Portugal zogen Kinder bereits für den Klimaschutz vor Gericht.
Rechtsexperten äußerten sich skeptisch bezüglich der Erfolgsaussichten der Klage: Formaljuristisch handle es sich im aktuellen Fall um einen sogenannten Individualantrag, hieß es am Dienstag im "Standard". Einzelpersonen können verfassungswidrige Gesetze anfechten, wenn sie "individuell" und "unmittelbar" davon betroffen sind. Jedoch seien die Adressaten des Klimaschutzgesetzes nicht einzelne Kinder, sondern staatliche Institutionen.
Die KJÖ ist Mitglied der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ). Im Dossier "Ökologische Umkehr und Mitweltgerechtigkeit" legt die KAÖ ihre Wegmarken für Nachhaltigkeit und Klimaschutz dar.
(jop/22.2.2023)