"Ausweitung der Freiwilligenpauschale wichtiges Zeichen"
Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) dankt Regierung und Parlament für die Ausweitung der Freiwilligenpauschale für Ehrenamtliche in den anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. „Die Politik hat damit eine wichtige Möglichkeit der Abgeltung von Aufwendungen geschaffen, die auch Ehrenamtlichen im kirchlichen Bereich in ihrem Engagement entstehen. Unter denen, die sich im religiösen, sozialen und kulturellen Bereich engagieren, sind nicht wenige, die über niedrigere Einkommen verfügen, etwa weil sie noch in Ausbildung sind, Teilzeit arbeiten oder eine Pension beziehen. Für sie ist eine pauschale Abgeltung von Ausgaben nicht nur ein symbolisches Zeichen der Wertschätzung, sondern eine tatsächliche finanzielle Entlastung“, so das KAÖ-PräsidentInnen-Team.
Mit 2024 ist für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit geschaffen worden, Aufwände, die Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen entstehen, pauschal abzugelten. Diese Aufwandsentschädigung gibt es als eine steuerfreie "kleine" und "große" Freiwilligenpauschale. Die "kleine" Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann aktuell jeder gemeinnützige Verein an seine Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte ("große") Freiwilligenpauschale (250 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildnerinnen und Ausbildner bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Kapellmeisterinnen und -meister/Chorleiterinnen und -leiter).
Da anerkannte Religionsgemeinschaften keine gemeinnützigen Vereine sind, sondern die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, waren diese bis jetzt von dieser Regelung nicht erfasst. Die türkis-grüne Koalitionsregierung brachte nun einen Abänderungsantrag in Parlament ein, der am 3. Juli von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten beschlossen wurde. Er weitet die Möglichkeit einer Freiwilligenpauschale auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften aus.
„Das Leben in den Kirchen wird von vielen Ehrenamtlichen getragen, angefangen von der Liturgie und Kirchenmusik über Kinder-, Jugend- und Bildungsarbeit bis zu einer ganzen Reihe von sozialen Diensten und Engagement für jene, die Unterstützung brauchen. Sie leisten damit auch wichtige Dienste für die gesamte Gesellschaft“, unterstreichen Ferdinand Kaineder, Katharina Renner und Brigitte Knell. „Ehrenamtliches Engagement schafft auch gemeinschaftliche Zugehörigkeit und ermöglicht sinnstiftende Tätigkeiten. Auch das fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Klima gemeinsamer Verantwortung.“
(jp, 4.7.2024)