Katholische Aktion fordert breiten Beratungsprozess zu Gesetz nach VfGh-Urteil
Die Katholische Aktion Österreich fordert einen breiten Beratungsprozess über die Frage, welche gesetzlichen Regelungen erlassen werden, um einen Missbrauch der Straffreiheit der Beihilfe zur Selbsttötung zu verhindern. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, Assistenz zum Suizid straffrei zu stellen, ist zweifelsohne ein Dammbruch, den wir uns nicht gewünscht haben“, so KAÖ-Präsident Leopold Wimmer. Es ist nun – wie der VfGh selbst bei seiner Urteilsverkündung erklärt hat - Aufgabe des Gesetzgebers, durch entsprechende Maßnahmen Missbrauch - insbesondere einen Einfluss Dritter auf die Entscheidung der betroffenen sterbewilligen Person - vorzubeugen. „Hier sind noch viele Fragen zu klären; zum einen, welche Abläufe und Kriterien sicherstellen können, dass nicht ökonomischer oder sonstiger Druck auf die Betroffenen ausgeübt wird, zum anderen, wer die Beihilfe zur Selbsttötung leisten darf“, so der KAÖ-Präsident. Zur intensiven Beratung könnte u.a. ein parlamentarische Enquete dienen, die diese Fragen gründlich beleuchtet.
„Wir können uns hierbei der Diskussion darüber nicht entziehen, welches Motiv einen Suizid unter Berufung auf die freie Selbstbestimmung insofern ‚rechtfertigen‘ soll, dass eine Beihilfe nicht strafbar ist. Machen wir uns keine Illusionen: Hier wird es heftige Meinungsunterschiede geben, wie schon bisher in der Sterbehilfedebatte. Dabei lehrt uns die Psychologie, dass der Wunsch nach Selbsttötung ein Hilfeschrei ist, nach Nähe, Trost und Schmerzlinderung, nicht nach dem Tod. Wir müssen daher, im Blick auf dieses zukünftige Gesetz, auch über verpflichtende Maßnahmen zur Suizidprävention reden. Wenn wir als Gesellschaft dieses Ziel aufgeben, geben wir uns selber auf“, unterstreicht Wimmer. Ebenso braucht es den nötigen Ausbau und die Finanzierung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen und eine verstärkte Information über die Möglichkeit der Palliativmedizin.
„Wir müssen aber auch über den Schutz jener reden, von denen Beihilfe zur Selbsttötung verlangt wird. Auch auf sie kann Druck ausgeübt werden, diese Beihilfe zu leisten – als ‚Freundschaftsdienst‘ etwa -, obwohl sie es innerlich ablehnen und mit ihrem Gewissen schwer vereinbaren können“, warnt der KAÖ-Präsident. „Und für Hinterbliebene ist es meist auch eine schwere Last, wenn ein naher Angehöriger freiwillig den Tod wählt.“
„Auch sollten wir klar sehen, dass mit dem VfGh-Urteil die Debatte über Sterbehilfe in Österreich nicht beendet sein wird. Der VfGh hat Tötung auf Verlangen und Verleitung zum Suizid nicht straffrei gestellt. Dennoch werden manche Gruppierungen weiterhin versuchen, das zu erreichen bzw. die Grenzen des assistierten Suizids so auszureizen, dass diese Grenzen verschwimmen“, erklärt der KAÖ-Präsident.